12. Februar 2013
Frankreich

Rundschreiben zur Staatsangehörigkeit bei Leihmutterschaft

In einem Rundschreiben vom 25.1.2013 hat die französische Justizministerin neue Regeln in Bezug auf die Staatsangehörigkeit von Kindern französischer Staatsangehöriger vorgegeben, die aufgrund einer Leihmutterschaft im Ausland geboren werden. Insofern wird auf Art. 47 Code civil verwiesen, der die Beweiskraft im Ausland errichteter Urkunden über den Zivilstand von Franzosen und Ausländern betrifft und diese grundsätzlich anerkennt. Faktisch erlaubt das in den meisten Fällen die Gewährung der Staatsangehörigkeit. Das Rundschreiben wurde von der Opposition scharf kritisiert, da es im Widerspruch zum nach wie vor bestehenden Verbot der Leihmutterschaft stehe.

Die Leihmutterschaft sollte ursprünglich zusammen mit der seit Monaten ebenfalls sehr kontrovers diskutierten bevorstehenden Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe geregelt werden; die diesbezügliche Neuregelung wurde dann aber von diesem Vorhaben abgetrennt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Link zum Rundschreiben