15. Dezember 2015
Indien

Scheidung bei tödlicher Krankheit des Partners nicht möglich

Der indische Supreme Court hat in einem Urteil vom 2.12.2015 entschieden, dass eine Scheidung einer nach Hindu-Recht geschlossenen Ehe nicht möglich ist, wenn die Ehefrau, von der der Ehemann die Scheidung begehrt, an einer tödlichen Krankheit leidet. Er bezog sich dabei u.a. auf die sakrale Dimension der Ehe nach Hindu-Grundsätzen und die Tatsache, dass für eine Hindu-Frau ihr Ehemann (so wörtlich) „ihr Gott“ und ihr Leben „eines des selbstlosen Dienstes und der tiefen Hingabe“ an diesen sei, woraus folge, dass ihr dieser umgekehrt in schweren Zeiten beistehen müsse. Auch eine einvernehmliche Scheidung komme im vorliegenden Fall nicht in Betracht, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Ehefrau hierein nur einwillige, weil sie das ihr für den Fall der Scheidung zufließende Geld für ihre Behandlung benötige.

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