29. Oktober 2018
Israel

Schmerzensgeld wegen Vaterschaft wider Willen

Das Familiengericht in Tel Aviv (Richterin Shifra Glick) hat in einem Urteil vom 4.9.2018 (FamC (TA) 33934-08-17 Anonymous v. Anonymous) einem Mann Schmerzensgeld in Höhe von 40000 Schekel (etwa 9500 Euro) für die emotionale Belastung zugesprochen, die aus der Zeugung von Zwillingen gegen seinen Willen resultiere. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte die Mutter der Kinder den Kläger über ihre Absicht, schwanger zu werden, getäuscht und wahrheitswidrig vorgegeben, ein Verhütungsmittel zu nehmen. Ziel der Verführung des Klägers während ihres Eisprungs sei jedoch die Empfängnis eines Kindes gewesen. Schadenersatz für einen materiellen Schaden, der sich aus der Verpflichtung zum Kindesunterhalt ergebe, lehnte das Gericht dagegen ab, da die Zusprechung gegen das Kindeswohl verstoße.