28. November 2018
Frankreich/Überseedepartement Mayotte

Staatsangehörigkeitserwerb erschwert

Gesetz Nr. 2018-778 vom 10.9.2018 für eine bewältigte Einwanderung, ein wirksames Asylrecht und eine erfolgreiche Integration ändert mit seinen Artikeln 16 und 17 Art. 2493 Code civil; Art. 2494 und 2495 Code civil werden in modifizierter Form wiederhergestellt. Demnach erwerben auf der Insel Mayotte geborene Kinder die französische Staatsangehörigkeit grundsätzlich nur noch dann, wenn ein Elternteil sich vor der Geburt mehr als drei Monate legal aufgrund eines gültigen Aufenthaltstitels in Frankreich aufgehalten hat. Die Neuregelung tritt an einem durch den Conseil d’Etat festzulegenden Zeitpunkt, spätestens jedoch am 1.3.2019 in Kraft (Art. 71 IV des Gesetzes).

Mayotte ist ein französisches Überseedépartement und die einzige Insel der Komoren, die bei der Erlangung der Unabhängigkeit durch die Komoren bei Frankreich verblieben ist. Es besteht ein starker Migrationsdruck aus den Komoren nach Mayotte, wo die wirtschaftlichen Bedingungen deutlich besser sind. Unter den Eingereisten waren in letzter Zeit auch viele hochschwangere Frauen, die sich für ihr Kind die französische Staatsangehörigkeit erhofften.

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