29. September 2014
Israel

Staatsangehörigkeitserwerb durch gleichgeschlechtliche Ehepartner

Der israelische Innenminister Gidon Sa’ar hat angekündigt, dass künftig im Rahmen von § 4A des Rückkehrgesetzes 5710-1950 auch nichtjüdische gleichgeschlechtliche Ehepartner von Juden, die ihr Recht auf Rückkehr (Aliyah) wahrnehmen, die israelische Staatsangehörigkeit erlangen können. Der Wortlaut der Vorschrift differenziert nicht zwischen gleich- und verschiedengeschlechtlichen Ehen, die Frage war aber bisher umstritten. Der Minister erteilte eine entsprechende Anweisung an die Bevölkerungs- und Einwanderungsbehörde.

Gleichgeschlechtliche Ehen können in Israel zwar nicht geschlossen werden, werden aber, wenn sie im Ausland wirksam geschlossen wurden, anerkannt.