21. November 2023
Frankreich

Urteil zum Güterrecht

Am 5.4.2023 hat der französische Kassationshof eine Grundsatzentscheidung zum Güterstand der Gütertrennung gefällt (Urteil Nr. 21-22.296). Demnach ist, sofern die Ehegatten nichts anderes vereinbart haben, die Finanzierung von Baumaßnahmen zur Verbesserung eines persönlichen Vermögensgegenstandes des anderen Ehegatten, der für den Gebrauch in der Familie bestimmt ist, nicht als Erfüllung der Verpflichtung zu werten, zu den Kosten der Ehe beizutragen. Hieraus können folglich nach dem Ende der Ehe Ansprüche des finanzierenden Ehegatten abgeleitet werden.

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