27. Mai 2020
Irland

Urteil zu "schwerwiegender Gefahr" i.S. Art. 13 Abs. 1 lit. b HKÜ

Der irische High Court hat in einem Urteil vom 20.5.2020 entschieden, dass eine Kindesrückführung nach Polen unter Corona-Bedingungen nicht vorgenommen werden muss, weil eine schwerwiegende Gefahr i. S. Art.13 Abs. 1 lit. b HKÜ vorliegt. Diese ergebe sich zum einen aus der Ansteckungsgefahr mit Covid-19, der das 6 1/2-jährige Kind selbst ausgesetzt wäre, zum anderen daraus, dass die Mutter die Wahl hätte, das Kind allein reisen zu lassen, oder sich selbst einem Ansteckungsrisiko auszusetzen, was beides zu einer schweren psychischen Belastung des Kindes führen würde.

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