26. Juli 2023
Dominikanische Republik

Urteil zu verfassungswidriger Güterrechtsvorschrift

Die erste Kammer (Primera Sala) des Obersten Gerichtshofs hat in einem Urteil vom 18.11.2022 (SCJ-PS-3442) Art. 221 Abs. 2 des Zivilgesetzbuchs für verfassungswidrig erachtet, weil die Vorschrift Frauen besser stelle als Männer und Letztere dadurch diskriminiere; Art. 221 ZGB lautet:

Art. 221

In allen Güterständen hat die verheiratete Frau volle Verwaltungs- und Verfügungsrechte über die Früchte ihrer persönlichen Arbeit und die Ersparnisse, die daraus hervorgehen. Jede entgegenstehende Klausel in einem Ehevertrag ist nichtig.

Sie kann diese benutzen, um Grundstücke oder Wertgegenstände zu kaufen und kann die so erworbenen Güter veräußern sowie sie mit einer Grundschuld und Hypothek belasten.

Link zur Urteilsveröffentlichung im Boletín Judicial (Urteil auf S. 2180 ff.)  

Für den Hinweis auf diese Nachricht dankt die IEK-Redaktion Herrn Dr. Dirk Rissel, Autor des IEK-Berichts zur Dominikanischen Republik.