05. Juli 2012
Israel

Urteil zur israelischen Staatsangehörigkeit

Das Distriktsgericht von Haifa hat es im Mai abgelehnt, das israelische Innenministerium zu verpflichten, einen auf dem Territorium des heutigen Israel geborenen und zwischenzeitlich im Ausland lebenden Beschwerdeführer (den Linguistikprofessor Uzzi Ornan, Mitglied der Akademie für hebräische Sprache) aufgrund von ius soli als israelischen Staatsangehörigen anzuerkennen. Der Beschwerdeführer – der das Verfahren aus politischen Gründen betrieb – sei Staatsangehöriger, da er als Sohn einer jüdischen Mutter nach Auffassung der jüdischen Religion Jude sei und insofern die Voraussetzungen des Rückkehrgesetzes erfülle. Daran ändere sich auch dadurch nichts, dass er im Bevölkerungsregister als religionslos eingetragen sei. Ornan erklärte, das Verfahren vor den Obersten Gerichtshof bringen zu wollen.