25. Juli 2014
Frankreich

Urteil zur Zwangsabtretung von Eigentum im Rahmen der nachehelichen Ausgleichsleistung

Im Urteil Milhau gegen Frankreich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 10.7.2014 entschieden, dass im Rahmen der nachehelichen Ausgleichsleistung (prestation compensatoire) die Zwangsabtretung des Eigentums an einer Sache nicht in Betracht kommt, wenn nicht die Höhe des (sonstigen) Vermögens des Schuldners und dessen Wille, andere Güter zur Leistung anzubieten, geprüft worden sind. Er stellte einen Verstoß gegen Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK fest (das den Schutz des Eigentums betrifft).

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