27. Juli 2015
Urteile des Kassationshofs zur Leihmutterschaft
Die Vollversammlung des französischen Kassationshofs hat in zwei Urteilen (Arrêt n° 619 und Arrêt n° 620 vom 3.7.2015) entschieden, dass allein die Tatsache, dass eine Leihmutterschaft vorliegt, nicht zur Ablehnung der Überschreibung des ausländischen Geburtsdokuments ins französische Zivilregister führen darf. Dies stellt eine Angleichung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dar und war deshalb erwartet worden.