26. Mai 2014
Mexiko/Oaxaca

Verbot gleichgeschlechtlicher Ehe bundesverfassungswidrig

Der Oberste Gerichtshof Mexikos (die Suprema Corte de Justicia de la Nación) hat Art. 143 des Zivilgesetzbuchs des Bundesstaates Oaxaca für bundesverfassungswidrig erklärt. Dieser definierte die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau. Dies stelle einen Verstoß gegen Art. 1 der Bundesverfassung dar, der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Präferenzen einer Person verbietet.