29. November 2012
Irland

Verfassungsreferendum zu Kinderrechten

Eine Mehrheit von 58% der Abstimmenden hat am 10.12.2012 für die Ergänzung der irischen Verfassung um einen neuen Art. 42 A zum Schutz von Kinderrechten gestimmt. Die Neuregelung bezieht sich v.a. auf die Voraussetzungen für ein Eingreifen des Staates in elterliche Erziehungsrechte, auf staatliche Schutzpflichten sowie auf Adoptionen und die in diesem Zusammenhang bestehenden Rechte des Kindes. Es sind stets die wohlverstandenen Interessen des Kindes und (abhängig von dessen Reife) die Auffassung des Kindes zu berücksichtigen. Art. 42.5 (die alte Regelung zu staatlichen Befugnissen in Bezug auf die Substituierung der Eltern in besonderen Fällen) wird gestrichen.

Website zum Referendum mit Text der Änderung