23. August 2013
EU

VO über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen

Mit der neuen VO (EU) Nr. 606/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.6.2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen soll flankierend auch das Familienleben geschützt werden. In den Anwendungsbereich fallen insbesondere Entscheidungen, mit denen einer gefährdenden Person zum Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit einer bedrohten Person zivilrechtliche Betretungs-, Kontaktaufnahme- oder Näherungsverbote auferlegt werden. Für grenzüberschreitende Fälle soll ein vereinfachtes System der Anerkennung und Vollstreckung von Schutzmaßnahmen gelten. Der EuEheVO II unterliegende Maßnahmen sollen aber weiter nach dieser abgewickelt werden.

Quelle: ABl. EU Nr. L 181 vom 29.6.2013, S. 4