29. November 2012
Japan

Wartefrist nach Scheidung für rechtmäßig erklärt

Das Distriktgericht von Okayama hat es abgelehnt, die Regelung in Art. 733 des japanischen Zivilgesetzes, nach der eine Frau nach dem Eheende eine Frist von sechs Monaten für die Wiederheirat einzuhalten hat, für unwirksam zu erklären. Die Klägerin hatte argumentiert, die Regelung sei diskriminierend, da sie für Männer nicht gelte. Kritiker des Urteils vertraten die Auffassung, der Gesetzeszweck – eindeutige Zuordnung der Vaterschaft von Kindern – lasse sich haute auch durch DNA-Tests erreichen, sodass die Regelung obsolet sei.