28. Juni 2023
Mexiko/Nuevo León

ZGB-Änderung zur Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen

Der Kongress des mexikanischen Bundesstaats Nuevo León hat am 14.6.2023 mit 23 gegen 10 Stimmen bei 9 Enthaltungen Änderungen des Zivilgesetzbuchs des Bundesstaats verabschiedet, die der Zulassung gleichgeschlechtlicher Ehen dienen.

Art. 140 ZGB wurde dahingehend geändert, dass er nun gleichgeschlechtliche Ehen ab dem 18. Lebensjahr erlaubt. Die Neufassung von Art. 147 ZGB besagt, dass die Ehe eine rechtmäßige Verbindung zwischen zwei Personen zum Zwecke der Treue, der Lebensgemeinschaft und der gegenseitigen Unterstützung ist. Die Neufassung von Art. 148 ZGB legt fest, dass beide Partner volljährig sein müssen, um eine Ehe zu schließen.

In Art. 291 Bis ZGB wird festgelegt, dass das Konkubinat die Vereinigung zweier Personen ist, die seit mindestens zwei Jahren zusammenleben, soweit sie nicht verheiratet sind.

Das Gesetz ist am 24.6.2023 in Kraft getreten.

De facto wurden in Nuevo León aufgrund von Rechtsprechung schon seit 2019 gleichgeschlechtliche Eheschließungen vorgenommen; dies wurde nun auf eine formalgesetzliche Grundlage gestellt.