19. Juni 2013
Israel

Zuständigkeit für Eheschließung wird neu geregelt

Das israelische Ministerium für religiöse Dienste hat am 19.5.2013 bekannt gegeben, dass Eheschließungen in Zukunft nicht mehr nur bei den jeweils örtlich zuständigen orthodoxen Ortsrabbinaten geschlossen werden können, sondern die Zuständigkeit dafür auf alle orthodoxen Rabbinatsstellen ausgeweitet wird. Die von Beobachtern als wichtigste Reform des Eheschließungsrechts seit Jahrzehnten bezeichnete Maßnahme gilt als wesentliche Erleichterung von Eheschließungen, da manche Ortsrabbinate die Ehevoraussetzungen nach jüdischem Recht extrem restriktiv handhaben, ein Ausweichen auf ein anderes Ortsrabbinat aber bisher nicht möglich war. Nach Aussage des Ministeriums soll die Neuregelung einen Wettbewerb zwischen den Rabbinaten befördern, was der Intention nach zu einem Trend zur liberalen Handhabung der Voraussetzungen führen wird. Die Reform soll innerhalb der nächsten Wochen umgesetzt werden; die genaue Zeitplanung ist noch unklar.

In Israel gibt es keine Zivilehe, sodass der jüdische Teil der Bevölkerung eine Ehe zwingend beim Rabbiner schließen muss, wenn eine Ehe nicht im Ausland geschlossen werden soll. Nach wie vor können Ehen nur durch orthodoxe Rabbiner, nicht aber durch Rabbiner des konservativen Judentums oder Reformjudentums geschlossen werden. Vertreter dieser Strömungen kritisierten die Reform, weil sie dazu diene, die Akzeptanz für das überholte orthodoxe Eheschließungsmonopol zu erhöhen.

Möglich geworden ist die Neuregelung, weil an der gegenwärtigen israelischen Regierung erstmals seit langem keine ultraorthodoxe Partei beteiligt ist. Diese Parteien hatten in der Regel den Minister für religiöse Dienste gestellt und jede Reform verhindert.