16. Dezember 2013
Israel

Zwangsgeld wegen Beschneidungsverweigerung

Das Oberste Rabbinatsgericht in Jerusalem hat ein Urteil der Vorinstanz aufrechterhalten, mit dem eine Mutter zur Zahlung von 500 Schekel (ca. 100 Euro) Zwangsgeld am Tag verurteilt worden war, solange sie sich weigere, ihren Sohn beschneiden zu lassen. Die Mutter streitet mit dem Vater – von dem sie mittlerweile getrennt lebt – um die Beschneidung des einjährigen Kindes, die aus medizinischen Gründen nicht, wie nach dem jüdischen Religionsgesetz vorgesehen, am 8. Tag nach der Geburt erfolgt war. Das Gericht ging davon aus, dass die Beschneidungsfrage von der Mutter benutzt werde, um ihren Mann zur Versöhnung zu zwingen – was diese bestritt. Es müsse verhindert werden, dass Ehepartner die Beschneidung zum Gegenstand von Trennungskonflikten machen könnten.

Die Frau kündigte an, Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof Israels einlegen zu wollen.