Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

Produktseite

Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

Übersicht

Verschiedene Rezensionen zum Werk

Hier

Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

01. Juli 2026
Türkei

Online-Veranstaltung zum türkischen Namensrecht

Am 7.7.2026 um 16 Uhr hält Associate Professor Dr. Nurten İnce Akman (Marmara Universität) einen bei Anmeldung bis spätestens 6.7. auch online verfolgbaren Vortrag zum Thema »Der Familienname verheirateter Frauen

27. Mai 2024
Türkei

Namensrechtliche Vorschrift aufgehoben

Mit Wirkung zum 16.2.2025 hat das türkische Verfassungsgericht im Urteil vom 22.2.2024 auf Vorlage der 5. Zivilkammer Küçükçekmece Art. 27 ZGB insoweit aufgehoben, als dort die Bekanntmachung der Namensänderung angeordnet ist. 

25. Mai 2023
Türkei

Namensrechtsvorschrift verfassungswidrig

Am 22.2.2023 hat das türkische Verfassungsgericht auf Vorlage des 8. Familiengerichts Istanbul Art. 187 des türkischen ZGB für nichtig erklärt. Die Entscheidung (E. 2022/155, K. 2023/38) erging mit 8:6 Stimmen

27. April 2022
Türkei

Keine Verwendung des Buchstaben "w" in Vornamen

Am 15.3.2022 hat das Verfassungsgericht die Beschwerde Nr. 2018/33702 abgewiesen. Diese richtete sich gegen eine Entscheidung des 8. Senats des Kassationshofs, mit der eine Behördenentscheidung zum Namensrecht bestätigt worden war

28. April 2021
Türkei

Talaq-Scheidung nicht anerkennungsfähig

Einem Bericht der englischsprachigen türkischen Zeitung Daily Sabah zufolge hat der türkische Kassationshof im April 2021 ein Urteil gefällt, nach dem eine Talaq-Scheidung aus Saudi-Arabien in der Türkei nicht anerkennungsfähig

27. Mai 2015
Italien, Malta, Türkei

Übereinkommen über die Rückführung Minderjähriger

Das Europäische Übereinkommen vom 28.5.1970 über die Rückführung Minderjähriger tritt nach der erforderlichen 3. Ratifikation am 28.7.2015 für Italien, Malta und die Türkei in Kraft. Deutschland hat das Übereinkommen lediglich