Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

Produktseite

Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

Übersicht

Verschiedene Rezensionen zum Werk

Hier

Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

27. Mai 2026
Kuwait

Namensänderung neu geregelt

Am 5.4.2026 (nach islamischer Zeitrechnung 17. Shawwal 1447 H) ist in Kuwait das Dekretgesetz Nr. 53/2026 über die Verkündung des Gesetzes zur Regelung der Verfahren über Abstammungsansprüche und Namensberichtigungen verkündet

23. April 2026
Kuwait

Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht

Mit Dekretgesetz Nr. 52/2026, veröffentlicht in Supplement 2 zu Amtsblatt 1786 vom 5.4.2026, ist das Dekret Nr. 15/1959 zum Erlass des kuwaitischen Staatsangehörigkeitsgesetzes geändert worden.

25. Juni 2025
Kuwait

Ehefähigkeitsalter angehoben

Mit Dekretgesetz Nr. 10 von 2025, das am 16.3.2025 in Kraft getreten ist, wurde Art. 26 des Personalstatutsgesetzes (Gesetz Nr. 51/1984) geändert und das Ehefähigkeitsalter für beide Geschlechter einheitlich auf

24. April 2025
Kuwait

Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht

Am 23.12.2024 ist das Dekret Nr. 116/2024 im Amtsblatt veröffentlicht worden, das das Dekret Nr. 15/1959 zum Erlass des kuwaitischen Staatsangehörigkeitsgesetzes ändert. 

26. März 2025
Namibia

Neues Ehegesetz erlassen

Der namibische Staatspräsident hat am 2.10.2024 den Marriage Act ausgefertigt. Am 30.12.2024 ist das Gesetz im Amtsblatt veröffentlicht worden.

26. Januar 2022
Namibia

Keine Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen

Am 20.1.2022 hat der namibische High Court entschieden, dass zwei im Ausland (eine davon in Deutschland) geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen in Namibia nicht anerkannt werden können.

28. Juni 2016
Southern African Development Community

Modellgesetz verabschiedet

Die 39. Vollversammlung des Parlamentarischen Forums der Southern African Development Community (Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika) hat am 3.6.2016 ein Modellgesetz zur Eliminierung von Kinderehen und zum Schutz bereits verheirateter Kinder