Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

Produktseite

Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

Übersicht

Verschiedene Rezensionen zum Werk

Hier

Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

26. April 2019
Honduras

Adoptionsgesetz ist in Kraft getreten

In Honduras ist zwei Monate nach der Publikation im Amtsblatt (La Gaceta Nr. 34.841 vom 10.1.2019) ein neues Adoptionsgesetz (Ley Especial de Adopciones, Decreto Nr. 102-2018) in Kraft getreten.

27. März 2019
Guyana, Honduras

Haager Adoptionsübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption wird für zwei amerikanische Länder in Kraft treten.

26. Februar 2019
Indonesien

Urteil zum Ehefähigkeitsalter

Der indonesische Verfassungsgerichtshof hat in einem Urteil vom 13.12.2018 das in Art. 7 Abs. 1 des Ehegesetzes von 1974 festgelegte Ehefähigkeitsalter von 16 Jahren für Frauen als diskriminierend und verfassungswidrig

26. Oktober 2017
Honduras

KSÜ

Das Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (KSÜ) ist

26. Oktober 2017
Honduras

HÜUnt 2007

Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird am 19.10.2018 für Honduras in Kraft treten.
Quelle: (Übk. Nr. 38)

28. Oktober 2015
Indonesien/Aceh

Verbot homosexueller Handlungen in Kraft getreten

In der indonesischen Provinz Aceh ist am 23.10.2015 ein 2014 verabschiedetes Gesetz in Kraft getreten, das homosexuelle und lesbische Handlungen mit einer Strafe von 100 öffentlich zu verabreichenden Rattanrutenschlägen bedroht.

27. Juli 2015
Indonesien

Eherechtliche Regelungen verfassungsgemäß

Der indonesische Verfassungsgerichtshof hat am 25.6.2015 entschieden, dass das bestehende Mindesteheschließungsalter für Mädchen (16 Jahre, bei Reduzierungsmöglichkeit aufgrund eines Dispenses) rechtmäßig ist.