Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

Produktseite

Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

Übersicht

Verschiedene Rezensionen zum Werk

Hier

Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

26. April 2019
Honduras

Adoptionsgesetz ist in Kraft getreten

In Honduras ist zwei Monate nach der Publikation im Amtsblatt (La Gaceta Nr. 34.841 vom 10.1.2019) ein neues Adoptionsgesetz (Ley Especial de Adopciones, Decreto Nr. 102-2018) in Kraft getreten.

27. März 2019
Guyana, Honduras

Haager Adoptionsübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption wird für zwei amerikanische Länder in Kraft treten.

19. Dezember 2017
Argentinien

Recht, die Nachnamen zweier Mütter zu tragen

Nach einem Bericht der argentinischen Zeitung „La Capital“ hat das Tribunal de Familia Nr. 4 in Rosario Ende Oktober 2017 zum ersten Mal in Argentinien zwei Kindern, die aufgrund der

26. Oktober 2017
Honduras

KSÜ

Das Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (KSÜ) ist

26. Oktober 2017
Honduras

HÜUnt 2007

Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird am 19.10.2018 für Honduras in Kraft treten.
Quelle: (Übk. Nr. 38)

26. August 2015
Argentinien

Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist nach seinem Art. 19 Abs. 2 am 14.7.2015 für Argentinien in Kraft getreten.

23. Februar 2015
Argentinien, Peru

Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit

Das UN-Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit tritt für Argentinien am 11.2.2015 und für Peru am 12.3.2015 in Kraft.
Quelle: BGBl. 2015 II 148; Behörden, Vorbehalte, Erklärungen unter