Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

Produktseite

Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

Übersicht

Verschiedene Rezensionen zum Werk

Hier

Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

27. Mai 2021
Kanada/British Columbia

Elternstellung aufgrund polyamouröser Beziehung

Sandra Wilkinson, Richterin am Supreme Court von British Columbia, hat in einem Urteil vom 23.4.2021 entschieden, dass eine zweite (biologisch nicht verwandte) Mutter, die mit den biologischen Eltern in einer

16. Dezember 2020
Kanada/British Columbia

Verhältnis von Family Law Act und Divorce Act

Der Supreme Court von British Columbia hat mit einem Urteil vom 30.10.2020 (2020 BCSC 1628) entschieden, dass in Fragen des Umgangsrechts und des Wohnsitzes von Kindern nicht der Family Law

28. August 2019
Argentinien/Chaco, Entre Rios, Rio Negro

Familienverfahrensgesetze erlassen

In der argentinischen Provinz Chaco hat das Parlament am 3.12.2018 ein neues Verfahrensgesetzbuch der Kindheit, Jugend und Familie (Código Procesal de Niñez, Adolescencia y Familia, Gesetz 2950 M) verabschiedet.

19. Dezember 2017
Argentinien

Recht, die Nachnamen zweier Mütter zu tragen

Nach einem Bericht der argentinischen Zeitung „La Capital“ hat das Tribunal de Familia Nr. 4 in Rosario Ende Oktober 2017 zum ersten Mal in Argentinien zwei Kindern, die aufgrund der

29. August 2017
Kanada/British Columbia

Gewichtung bei Adoption indigener Kinder

Der Court of Appeal von British Columbia hat im Urteil M.M. v.T.B. 2017 BCCA 296 entschieden, dass bei einer Adoption der Zugehörigkeit des Kindes zu einer indigenen Gemeinschaft nicht per

26. August 2015
Argentinien

Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist nach seinem Art. 19 Abs. 2 am 14.7.2015 für Argentinien in Kraft getreten.

23. Februar 2015
Argentinien, Peru

Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit

Das UN-Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit tritt für Argentinien am 11.2.2015 und für Peru am 12.3.2015 in Kraft.
Quelle: BGBl. 2015 II 148; Behörden, Vorbehalte, Erklärungen unter