Das Königreich der Niederlande hat m.W.v. 28.1.2026 seinen Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 des Haager Übereinkommens vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation gegen den Beitritt Senegals zurückgezogen, womit das HApostilleÜ im Verhältnis dieser Staaten Geltung erlangt.
Am 23.12.2025 hat die Haager Konferenz den aktuellen Stand von am elektronischen Verkehr betreffend das HZÜ, HBÜ, HKÜ, HAdoptÜ, KSÜ, ErwSÜ, und das HÜUnt teilnehmenden Staaten (e-Country Profiles) veröffentlicht.
Andorra hat mit Wirkung vom 17.12.2025 die Rücknahme seines Vorbehalts zu Art. 30 des Europarats-Übereinkommens vom 11.5.2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt notifiziert.
Singapur hat seinen bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde angebrachten Vorbehalt zu Art. 25 lit. e des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 3.12.2025 zurückgezogen.
Die Tschechische Republik hat ihren bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde angebrachten Vorbehalt zu Art. 7 Abs. 1 des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern vom 24.4.1967 m.W.v. 9.12.2025 für weitere fünf Jahre erneuert.
Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Vietnam am 11.9.2026 in Kraft treten, allerdings nur im Verhältnis zu denjenigen Mitgliedstaaten, die bis dahin keinen Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 HApostilleÜ gegen den Beitritt Vietnams einlegen.
Vom 27.-30.10.2025 fand das zweite Forum über Häusliche Gewalt und die Anwendung des HKÜ 1980 (Übk. Nr. 28) mit dem Schwerpunkt auf dessen Art. 13 Abs 1 lit b statt, zusammengefasst in Conclusion and Decision No 26 of CGAP 2025 (www.hcch.net).
Der Internationale Pakt vom 19.12.1966 über bürgerliche und politische Rechte wird nach seinem Art. 49 Abs. 2 für Oman nach Maßgabe von Vorbehalten zu Art. 23 Abs. 1-3 und Erklärungen zu Art. 3, 18, 22 und 27 am 10.2.2026 in Kraft treten.
Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 zur Europäischen Menschenrechtskonvention betreffend die Einholung von Gutachten des EGMR zu Grundsatzfragen der EMRK vom 4.11.1950 wird für Lettland am 1.3.2026 in Kraft treten; Deutschland ist (noch) nicht Vertragsstaat.
Die Arbeitsgruppe der Haager Konferenz für den Entwurf eines neuen Übereinkommens über internationale Abstammung, einschließlich Elternschaft bei grenzüberschreitender Leihmutterschaft, hat auf ihrem Treffen vom 10. - 14.11.2025 ihre Vorarbeiten abgeschlossen.