Internationale Abkommen

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Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Algerien am 9.7.2026 in Kraft treten, im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten, die bis dahin keinen Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 HApostilleÜ gegen den Beitritt Algeriens einlegen.

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Haager Übereinkommen über Erwachsenenschutz, HBÜ, HZÜ

Zum Haager Übereinkommen vom 13.1.2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen wurde nach mehrjährigen Vorarbeiten von der Haager Konferenz das »Practical Handbook on the Operation of the 2000 Protection of Adults Convention« zur Verfügung gestellt. 

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HZÜ, HBÜ

Deutschland hat die geänderte Bezeichnung und Anschrift der Zentralen Behörde für Niedersachsen gemäß Art 2 Abs 1 HZÜ mitgeteilt. 

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KSÜ

Das KSÜ wird nach Art. 61 Abs. 2 lit. a für Argentinien am 1.1.2026 nach Maßgabe eines Vorbehalts nach Art. 60 Abs. 1 zu Art. 55 Abs. 1 lit. a und b KSÜ in Kraft treten.

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Haager Apostille-Übereinkommen

Litauen hat am 27.1.2025 Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation gegen den Beitritt von Bangladesch zum 30.3.2025 eingelegt

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Ausführungsgesetz zum HKÜ

Am 4.8.2025 ist in Kolumbien Gesetz Nr. 2524 von 2025 zur internationalen Kindesrückführung und zum Besuchsrecht ergangen. 

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