Internationale Abkommen

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Haager Zustellungsübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen ist für Kasachstan am 1.6.2006 in Kraft getreten.
Quellen: BGBl. 2016 II 1012 und (Vorbehalte, Erklärungen)

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Fakultativ-Protokoll zur KRK

Das Fakultativ-Protokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist für vier Staaten verbindlich geworden und tritt für zwei weitere Staaten in Kraft.

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KRK

Kiribati hat seine Vorbehalte zu den Art. 24, 26 und 28 des UN-Übereinkommens vom 20.1.1989 über die Rechte des Kindes mit Wirkung vom 16.9.2015 zurückgezogen.
Quellen: BGBl. 2015 II 1220,

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Haager Übereinkommen über elterliche Verantwortung und Schutz von Kindern

Das Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (KSÜ) wird für Italien am 1.1.2016 in Kraft treten.
Quellen:  BGBl. 2015 II 1565,  (Übk. Nr. 34)

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