In den USA gehen die Auseinandersetzungen um die Zulässigkeit gleichgeschlechtlicher Ehen – die mittlerweile in 37 Bundesstaaten gegeben ist – in einigen Bundesstaaten weiter.
Eine Änderung der Artikel 378 und 382 des peruanischen Zivilgesetzbuchs durch Ley Nr. 30311 vom 17.3.2015 erlaubt die Adoption verlassener Kinder durch in faktischer Lebensgemeinschaft lebende Paare.
Der südkoreanische Verfassungsgerichtshof hat Ende Februar ein Gesetz aus dem Jahre 1953 für verfassungswidrig und nichtig erklärt, das Ehebruch unter Strafe stellte.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat in einer Erkenntnis vom 11.12.2014 (Geschäftszahl G18/2014) entschieden, dass der ohne Ausnahme geltende Mindestabstand von 16 Jahren zwischen Adoptierendem und Adoptiertem (§ 193 Abs. 2 ABGB) gegen das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern verstößt.
Der Verfassungsgerichtshof in Österreich hat am 11.12.2014 entschieden, dass das Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Partner verfassungswidrig ist.