Der französische Kassationshof hat am 28.1.2015 entschieden, dass eine gleichgeschlechtliche Ehe zwischen einem Franzosen und einem Marokkaner möglich ist.
Der erste Senat des italienischen Kassationshofs hat im Februar entschieden (Sentenza No. 2400 vom 9.2.2015), dass der Gesetzgeber weder nach der italienischen Verfassung noch nach der EMRK verpflichtet ist, gleichgeschlechtliche Ehen einzuführen.
In der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung Paradiso und Campanelli gegen Italien hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Entziehung eines Kindes, das die Kläger nach einem Leihmutterschaftsarrangement in Russland nach Italien verbracht hatten, durch die italienischen Behörden einen Verstoß gegen Art. 8 EMRK darstellt.
Durch Entscheidung des kroatischen Verfassungsgerichts vom 12. 1.2015 (U-I-3101/2014) ist die Anwendung des neuen Familiengesetzbuches von 2014 (Nn vom 20. 6.2014 Nr 75) außer Kraft gesetzt worden.
Am 8.2. 2015 ist in der Slowakei ein Referendum zur Einführung von Restriktionen für Homosexuelle, insbesondere der Formulierung eines expliziten gesetzlichen Verbots der Adoption durch homosexuelle Paare, gescheitert.
Der Supreme Court der USA hat im Januar bekannt gegeben, dass er vier Verfahren zur Frage, ob die Bundesverfassung es gebietet, gleichgeschlechtliche Ehen zuzulassen, oder ob die Bundesstaaten diese verbieten dürfen, zur Entscheidung angenommen hat.
Der Supreme Court von Connecticut hat im Verfahren Dan v Dan, 315 Conn. 1 (2014) entschieden, dass eine substantielle Erhöhung des Einkommens des Unterhaltsverpflichteten allein keinen Grund für die Neufestsetzung des geschuldeten Scheidungsunterhaltsbetrages darstellt.
Der kolumbianische Verfassungsgerichtshof hat am 18.2.2015 entschieden, dass gleichgeschlechtliche Partner nach der bestehenden Gesetzeslage nur dann ein Kind adoptieren können, wenn der andere Partner dessen biologischer Elternteil ist.