In der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung Paradiso und Campanelli gegen Italien hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Entziehung eines Kindes, das die Kläger nach einem Leihmutterschaftsarrangement in Russland nach Italien verbracht hatten, durch die italienischen Behörden einen Verstoß gegen Art. 8 EMRK darstellt.