Nach entsprechenden Schlussabstimmungen in Nationalrat und Ständerat am 20.3.2026 steht fest, dass es in der Schweiz für Eheleute künftig wieder möglich sein wird, einen Doppelnamen als Ehenamen zu wählen.
Mit den Change of Name Amendment Regulations, 2025 ist in der kanadischen Provinz Saskatchewan die Liste der Straftaten erweitert worden, aufgrund derer eine Namensänderung verweigert werden kann.
Der südafrikanische Verfassungsgerichtshof hat mit einem Urteil vom 11.9.2025 (Jordaan and Others v Minister of Home Affairs and Another) eine Entscheidung zu Section 26(1)(a)-(c) des Births and Deaths Registration Act (Gesetz Nr. 51 von 1992) gefällt.
Ende Mai 2025 wurden in Japan neue Vorgaben für die Verwendung von Kanji-Schriftzeichen (d. h. Zeichen, die aus dem Chinesischen stammen) in Namen eingeführt. Künftig muss die Aussprache solcher Schriftzeichen mit angegeben werden.
Am 15.5.2025 von 16:00 - 18:45 Uhr bietet die goldwerth UG ein Webinar zum Thema: »Die Reform des Ehe- und Geburtsnamensrechts sowie des Internationalen Namensrechts« an.
Der High Court von Karnataka hat mit einem Urteil vom 6.2.2025 ein Verfahren für die gesetzlich nicht geregelte Änderung von Namen im Register festgelegt, das gelten soll, bis eine Regelung dazu getroffen ist.
Am 26.6.2024 um 9 Uhr 30 findet am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg eine Fortbildungsveranstaltung für den Landesverband der hamburgischen Standesbeamten e. V. zum Thema »Aktuelle Entwicklungen des ausländischen Familien- und Namensrechts« statt.
Mit Wirkung zum 16.2.2025 hat das türkische Verfassungsgericht im Urteil vom 22.2.2024 auf Vorlage der 5. Zivilkammer Küçükçekmece Art. 27 ZGB insoweit aufgehoben, als dort die Bekanntmachung der Namensänderung angeordnet ist.