Das Superior Tribunal de Justiça hat entschieden, dass in einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft (união estável) der Familienname des Lebenspartners auch dann dem eigenen Namen hinzugefügt werden kann, wenn kein Ehehindernis besteht.
Nach einem Bericht des mexikanischen Antidiskriminierungsrats (Conapred) haben Eltern indianischer Abstammung oft Probleme damit, für ihre Kinder Namen indianischer Provenienz ins Register eintragen zu lassen.
Die Europäische Kommission hat Ende September entschieden, gegen Belgien vor dem EuGH Klage zu erheben, weil eine Bestimmung des belgischen Namensrechts gegen die Grundfreiheit des freien Personenverkehrs verstoße.
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Die uruguayische Familienrichterin Irma Lucy Dinello hat Anfang August erstmals in der Geschichte des Landes der Partnerin einer lesbischen Mutter die Adoption des Kindes ihrer Lebensgefährtin ermöglicht.
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