18. Oktober 2012
Belgien, EU

Klage wegen belgischen Namensrechts

Die Europäische Kommission hat Ende September entschieden, gegen Belgien vor dem EuGH Klage zu erheben, weil eine Bestimmung des belgischen Namensrechts gegen die Grundfreiheit des freien Personenverkehrs verstoße. Die Regelung, nach der belgische Kommunalverwaltungen auch dann die Registrierung von Kindern unter einem anderen Familiennamen als dem ihres Vaters verweigern, wenn das Kind bereits beim Konsulat des Herkunftsstaates eines ausländischen Elternteils mit einem anderen Namen (etwa einem Doppelnamen) registriert ist, könne dazu führen, dass ein Kind in verschiedenen Mitgliedstaaten unter unterschiedlichen Namen geführt werde. Dies führe zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Personenfreizügigkeit. Eine Entscheidung des Gerichtshofs wird frühestens im Jahre 2013 erwartet.

Pressemitteilung der Kommission