Staatsangehörigkeit

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Verschärfungen im Staatsangehörigkeitsrecht

Art. 14 des Dekretgesetzes Nr. 113 vom 4.10.2018 (umgangssprachlich „decreto sicurezza“ genannt), das mittlerweile aufgrund eines entsprechenden Umwandlungsgesetzes (Gesetz Nr. 132 vom 1.12.2018) dauerhaft Gesetz geworden ist, bringt diverse Änderungen der Bestimmungen im Staatsangehörigkeitsgesetz, die den Erwerb und die Entziehung der Staatsangehörigkeit betreffen.

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Staatsangehörigkeitserwerb erschwert

Gesetz Nr. 2018-778 vom 10.9.2018 für eine bewältigte Einwanderung, ein wirksames Asylrecht und eine erfolgreiche Integration ändert mit seinen Artikeln 16 und 17 Art. 2493 Code civil; Art. 2494 und 2495 Code civil werden in modifizierter Form wiederhergestellt.

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Staatsangehörigkeitsgesetz geändert

Am 14.8.2018 hat der Staatspräsident Gesetz Nr. 173 von 2018 ausgefertigt, das (neben aufenthaltsrechtlichen Regelungen) das Staatsangehörigkeitsgesetz (Gesetz Nr. 26 von 1975) modifiziert.

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Verweigerung eines Handschlags als Einbürgerungshindernis

Nach einer Aussage des Bürgermeisters von Lausanne, Grégoire Junod, gegenüber der Nachrichtenagentur AFP haben die Lausanner Behörden am 17.8.2018 die Erteilung des Gemeindebürgerrechts an ein muslimisches Ehepaar verweigert, weil dieses es ablehnt, Personen des anderen Geschlechts die Hand zu geben und zudem Probleme damit hatte, bei der Befragung Fragen von Personen des jeweils anderen Geschlechts zu beantworten.

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