Verfahren

IEK Aktuell

HKÜ

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird für Tunesien am 1.10.2017 in Kraft treten, aber mangels Annahme des Beitritts gemäß Art. 38 Abs. 4 HKÜ zu diesem Zeitpunkt noch keine Geltung im Verhältnis zu Deutschland haben.
Quelle: (Übereinkommen Nr. 28)

IEK Aktuell

HZÜ

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen wird für Tunesien am 1.10.2017 in Kraft treten, sofern kein Vertragsstaat bis dahin gemäß Art. 28 HZÜ dem Beitritt widerspricht.
Quelle: (Übereinkommen Nr. 14)

IEK Aktuell

Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Tunesien am 30.3.2018 im Verhältnis zu denjenigen Vertragsstaaten in Kraft treten, die dem Beitritt nicht innerhalb von sechs Monaten nach dessen Bekanntgabe widersprochen haben (Art. 12 Abs. 2 HApostille Ü).
Quelle: (Übereinkommen Nr. 12)

IEK Aktuell

Eheschließung von Transgender-Personen

Das Oberste Wahlgericht hat am 27.6.2017 verfügt, dass Zivilehen von Transsexuellen und Transgender-Personen allein aufgrund der Vorlage eines Dokuments, das den Wechsel des Geschlechts belegt, anzuerkennen sind.

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HBÜ

Das Haager Übereinkommen v 18.3.1970 über die Beweisaufnahme ist für Costa Rica am 8.5.2017 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2017 II 556

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