Verfahren

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Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird im Verhältnis Deutschlands zu Aserbaidschan am 16.3.2026 in Kraft treten, nachdem Deutschland seinen Einspruch gegen den 2005 erfolgten Beitritt Aserbaidschans gemäß Art.

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Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird gemäß seinem Art. 12 Abs. 3 am 7.6.2026 im Verhältnis zu Algerien für die Staaten in Kraft treten, die gegen den Beitritt keinen Einspruch erhoben haben.

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Adoptierbarkeitsbescheinigung ist zwingend

Der philippinische Supreme Court hat in einem Urteil vom 3.11.2025 (Eleazar R. Robiso vs. Hon. Marie Grace Javier Ibay), das am 25.3.2026 veröffentlicht wurde, entschieden, dass die Tatsache, dass die Mutter ein Kind freiwillig zur Adoption freigibt, nicht von der Notwendigkeit einer amtlichen Adoptierbarkeitsbescheinigung entbindet.

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Ausstellung von Geburts- und Sterbedokumenten für Indigene

Der Oberste Gerichtshof Mexikos (Supreme Corte de Justicia de la Nación) hat am 5.3.2026 entschieden (Amparo en Revisión 423/2025), dass die Gültigkeit der durch den traditionellen Gouverneur (Siríame) der indigenen Rarámuri-Gemeinschaft in Tehuerichi (Bundestaat Chihuahua) ausgestellten Urkunden anzuerkennen ist.

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Neues Zivilregistergesetz veröffentlicht

Am 16.3.2026 ist in Kuba das neue, in der Nationalversammlung bereits am 18.7.2025 verabschiedete Zivilregistergesetz veröffentlicht worden (Gesetz Nr. 180/2025, Gaceta Oficial [Amtsblatt] Nr. 26 vom 16.3.2026).

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Beantragung kosovarischer Personaldokumente

Kosovarische Staatsangehörige, die nicht über kosovarische Personaldokumente verfügen, können solche Dokumente seit dem 26.3.2026 innerhalb einer bis zum 16.6.2026 laufenden Frist aufgrund serbischer Dokumente beantragen. 

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Fakultativprotokoll zur Behindertenkonvention

Dänemark hat mit Erklärung vom 11.3.2026 zum Fakultativprotokoll vom 13.12.2006 (gemäß dessen Art. 1 Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses für die Prüfung von Mitteilungen von Personen mit der Behauptung,

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