Schweiz

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Streichung der Geschlechtsangabe nicht anerkennungsfähig

Mit einem Urteil vom 8.6.2023 (5A_391/2021) hat das Schweizer Bundesgericht entschieden, dass die Streichung der Geschlechtsangabe nach deutschem Recht nicht anerkannt werden und deshalb auch nicht ins Schweizer Personenstandsregister eingetragen werden kann.

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Verweigerung der Anerkennung der Elternschaft grundrechtswidrig

Mit Entscheidung vom 22.11.2022 hat der EGMR im Verfahren D.B. und andere ./. die Schweiz entschieden, dass die Verweigerung der Anerkennung der Elternschaft des genetisch nicht verwandten Partners des biologischen Elternteils eines im Wege der Leihmutterschaft entstandenen Kindes einen Verstoß gegen Art. 8 EMRK darstellt.

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CIEC-Übereinkommen Nr. 34

Das Straßburger CIEC-Übereinkommen Nr. 34 vom 14.3.2014 über die Ausstellung mehrsprachiger, codierter Auszüge und Bescheinigungen aus Personenstandsregistern ist am 1.7.2022 zwischen Belgien, Deutschland und der Schweiz in Kraft getreten.

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Anpassungen im Hinblick auf "Ehe für alle"

In seiner Sitzung vom 30.3.2022 hat der Bundesrat Änderungen der Zivilstandsverordnung (ZStV), der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) sowie der Fortpflanzungsmedizinverordnung (FMedV) beschlossen.

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Änderung tritt am 1.1. in Kraft

Die durch das Parlament am 18.12. 2020 verabschiedete Änderung des ZGB und die entsprechenden Änderungen der Zivilstandsverordnung sowie der zugehörigen Gebührenverordnung, die es betroffenen Personen ermöglichen, ihr eingetragenes Geschlecht und dementsprechend auch ihren Vornamen mittels Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt schnell und unbürokratisch zu ändern, treten am 1.1.2022 in Kraft.

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