Schweiz

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LugÜ II

Der Wortlaut der Anhänge I-IV (u.a. Änderung von innerstaatlichen Zuständigkeitsvorschriften i.S. von Art. 3, 4 LugÜ II, Art. 39 LugÜ II betreffend zuständige Behörden oder Gerichte, Art. 43, 44 LugÜ II betreffend Rechtsbehelfe) und Anhang IX wurden laut Notifizierung vom 11.4. und 27.5.2016 geändert.

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Bürgerrechtsgesetz tritt 2018 in Kraft

Nach einem Beschluss des Bundesrats vom 17.6.2016 tritt in der Schweiz am 1.1.2018 das 2014 verabschiedete Bürgerrechtsgesetz in Kraft, dessen Zielrichtung es ist, nur gut integrierten Ausländern die Einbürgerung zu ermöglichen.

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Urteil zur Namensänderung von Scheidungskindern

Das Schweizerische Bundesgericht hat am 23.10.2014 entschieden, dass der Wunsch eines Scheidungskindes, den Nachnamen seiner Mutter zu tragen, ein achtenswerter Grund für eine Namensänderung i.S. Art. 30 ZGB sein kann.

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URL-Änderungen im elektronischen Gesetzblatt der Schweiz

Die Webadressen der Systematischen Rechtssammlung der Schweiz wurden geändert. Wir konnten das leider in der 204. Lieferung des Bergmann, ebenso wie in der 41. Lieferung von Standesamt und Ausländer, nicht mehr berücksichtigen; mit der 205. Lieferung bzw. der 42. Lieferung zu StAuA werden die entsprechenden Seiten ausgetauscht. Die neuen Adressen finden Sie hier:
 

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Reform des Namensrechts geplant

Einen Revisionsvorschlag zur Neuregelung des Namensrechts der Eheleute und Kinder hat das schweizerische Parlament am 30.9.2011 mit großer Mehrheit verabschiedet. Das Inkrafttreten ist zurzeit allerdings noch unklar, da der Vorschlag dem fakultativen Referendum unterliegt. Der Entwurf sieht vor, dass bei Eheschließung jeder Ehegatte seinen Namen behält, die Ehegatten aber auch einen ihrer Namen als gemeinsamen Familiennamen wählen können. Behalten die Eheleute jeweils ihren Namen, so bestimmen sie bei der Eheschließung, welchen der Namen ihre Kinder tragen sollen.
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