29. März 2023
Deutschland, Ukraine

Kampfhandlungen in der Ukraine begründen Härtefall

Das OLG Stuttgart hat mit Beschluss vom 13.10.2022 (17 UF 186/22) entschieden, dass der Rückführung eines von einem Elternteil nach Deutschland entführten minderjährigen Kindes in die Ukraine nach den Bestimmungen des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 wegen der Kampfhandlungen in der Ukraine derzeit die Vorschrift des Art. 13 Abs. 1 lit. b HKÜ entgegensteht.

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