25. Februar 2016
Somalia, Deutschland

KRK

Deutschland hat gegen die Vorbehalte Somalias vom 1.10.2015 zu den Artikeln 14, 20 und 21 des New Yorker UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989 Einspruch eingelegt, was jedoch das Inkrafttreten der KRK zwischen Somalia und Deutschland nicht ausschließt.

Quelle: BGBl. 2016 II 146