19. Juli 2013
EU, Deutschland, Kroatien

Kroatien ist Mitglied der EU

Deutschland hat mit dem Gesetz vom 14.6.2013 das nötige Zustimmungsgesetz zu dem Vertrag vom 9.12.2011 zwischen den Mitgliedstaaten der EU und der Republik Kroatien über den Beitritt der Republik Kroatien zur EU erlassen.

Quelle: BGBl. 2013 II 586 (dt. Zustimmungsgesetz); BGBl. 2013 II 588 ff. (Text des Vertrages)

Nach Art. 3 Abs. 3 des Vertrages ist dessen Inkrafttreten gesondert zu bestimmen. Der Vertrag ist nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunden für Deutschland und alle übrigen Vertragsparteien am 1.7.2013 in Kraft getreten. Kroatien ist damit seit diesem Datum 28. Mitgliedstaat der EU.

Quelle: BGBl 2013 II 680