26. Februar 2020
Malta, Schweden

Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen

Das UN-Übereinkommen vom 28.9.1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen wird für Malta nach Maßgabe von Vorbehalten zu Art. 11, 14 und 32 des Übereinkommens am 10.3.2020 in Kraft treten.

Schweden hat am 14.11.2019 seine Vorbehalte zu Art. 8 und 24 Abs 1 lit. b des Übereinkommens zurückgezogen.

Quelle: BGBl. 2020 II 115, Vorbehalte abrufbar unter https://treaties.un.org