14. Dezember 2023
Kanada/Ontario - Deutschland

Kindesunterhaltsanordnung nicht ordnungsgemäß zugestellt

Mit einem Urteil vom 20.10.2023 hat der Superior Court von Ontario die Registrierung einer Kindesunterhaltsanordnung des Amtsgerichts München nach dem Interjurisdictional Support Orders Act, 2002 (ISOA) aufgehoben. Er folgte der Argumentation des kanadischen Kindsvaters, der vorgetragen hatte, er habe das Einschreiben, mit dem ihm das Amtsgericht die Verfahrenseröffnung mitgeteilt hatte, nicht von der Post abgeholt und deshalb keine Kenntnis von dem Verfahren gehabt. Die Zustellung per Einschreiben sei, auch wenn das deutsche Recht sie vorsehe, nicht ausreichend. Nach Sec. 20(4) ISOA sei eine ordnungsgemäße Mitteilung (proper notice) erforderlich; diese hätte im vorliegenden Fall die Inanspruchnahme eines Spezialdienstes (special service) mit persönlicher Zustellung vorausgesetzt.

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