28. Februar 2024
Deutschland

Vorlageverfahren zur Rom III-VO

Mit Beschluss vom 20.12.2023 - XII ZB 117/23 hat der BGH dem EuGH folgende Fragen zur Auslegung des Begriffs »gewöhnlicher Aufenthalt« in der Rom III-VO vorgelegt:

Nach welchen Kriterien ist der gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten iSv Art. 8 lit. a und b Rom III-VO zu bestimmen, insbesondere:

Beeinflusst die Entsendung als Diplomat die Annahme eines gewöhnlichen Aufenthalts im Empfangsstaat oder steht sie einer solchen sogar entgegen?

Muss die physische Präsenz der Ehegatten in einem Staat von gewisser Dauer gewesen sein, bevor davon ausgegangen werden kann, dass dort ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet wurde?

Setzt die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts ein gewisses Maß an sozialer und familiärer Integration in dem betreffenden Staat voraus?

Link zu Pressemitteilung des BGH