Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

27. Mai 2024
Türkei

Namensrechtliche Vorschrift aufgehoben

Mit Wirkung zum 16.2.2025 hat das türkische Verfassungsgericht im Urteil vom 22.2.2024 auf Vorlage der 5. Zivilkammer Küçükçekmece Art. 27 ZGB insoweit aufgehoben, als dort die Bekanntmachung der Namensänderung angeordnet ist. 

25. Mai 2023
Türkei

Namensrechtsvorschrift verfassungswidrig

Am 22.2.2023 hat das türkische Verfassungsgericht auf Vorlage des 8. Familiengerichts Istanbul Art. 187 des türkischen ZGB für nichtig erklärt. Die Entscheidung (E. 2022/155, K. 2023/38) erging mit 8:6 Stimmen

23. Juni 2022
Italien

Namensrechtsurteil im Volltext verfügbar

Das im April gefällte  Urteil des italienischen Verfassungsgerichtshofs zur Verfassungswidrigkeit der Regelungen, nach denen Kinder automatisch den Nachnamen des Vaters erhalten, ist nun im Volltext verfügbar.

27. April 2022
Türkei

Keine Verwendung des Buchstaben "w" in Vornamen

Am 15.3.2022 hat das Verfassungsgericht die Beschwerde Nr. 2018/33702 abgewiesen. Diese richtete sich gegen eine Entscheidung des 8. Senats des Kassationshofs, mit der eine Behördenentscheidung zum Namensrecht bestätigt worden war

27. April 2022
Italien

Grundlegende Entscheidung zum Namensrecht

Mit einer Pressemitteilung vom 27.4.2022 hat der italienische Verfassungsgerichtshof bekannt gegeben, dass er alle Normen für verfassungswidrig erklärt hat, die vorsehen, dass ein Kind automatisch den Nachnamen des Vaters erhält.

26. Februar 2020
Italien

Namensführung der Frau nach der Scheidung

Der italienische Kassationshof (Corte di Cassazione) hat in einem Urteil vom 12.1.2020 (Cass. ord. n. 3454 del 12.01.2020) entschieden, dass die Ehefrau nach der Scheidung grundsätzlich nicht mehr berechtigt ist

30. Januar 2017
Italien

Namensrechtsurteil nun im Volltext veröffentlicht

Zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 8.11.2016, mit dem der Gerichtshof die automatische Zuteilung des Nachnamens des Vaters an das legitime Kind bei entgegenstehendem Elternwillen für verfassungswidrig erklärt hat, liegt nunmehr