Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

30. Januar 2017
Pakistan

HKÜ

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird für Pakistan am 1.3.2017 in Kraft treten, hat aber mangels Annahme des Beitritts gemäß Art. 38 Abs. 4

30. Januar 2017
Guatemala

Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostille-Übereinkommen) wird für Guatemala am 18.9.2017 in Kraft treten.

01. Januar 2017
USA

Haager Übereinkommen über Unterhalt

Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen ist für die Vereinigten Staaten von Amerika am 1.1.2017 in Kraft getreten.

15. Dezember 2016
Veranstaltung im März

ERA-Tagung zu EU-Güterrechtsverordnungen

Die Europäische Rechtsakademie (ERA) in Trier veranstaltet am 9. und 10.3.2017 eine englischsprachige Tagung mit deutscher Simultanübersetzung zum Thema „Die neuen EU-Verordnungen über das (Ehe-)Güterrecht und die Erbfolge“.

15. Dezember 2016
Somalia

Einsprüche gegen Vorbehalte zur KRK

Eine Reihe von Staaten hat gegen die Vorbehalte Somalias vom 1.10.2015 (vgl. BGBl. 2015 II S. 1600) zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes (betreffend die Art. 14

29. November 2016
Ukraine

Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren wird für die Ukraine nach Maßgabe einer Erklärung am 2.12.2016 in Kraft treten.
Quelle

29. November 2016
Dänemark/Grönland, Serbien, Türkei

Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern

Das Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von