Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

26. Februar 2025
El Salvador

HÜUnt

Am 6.2.2025 ist El Salvador dem Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen beigetreten. 

25. September 2024
El Salvador

KSÜ

Das Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern wird

25. April 2024
El Salvador. Dominikanische Republik

HZÜ

Das HZÜ wird für El Salvador und die Dominikanische Republik am 1.10.2024 in Kraft treten, sofern die bisherigen Vertragsstaaten keinen Einspruch binnen sechs Monaten gegen die Beitritte am 21.3.2024 gemäß

30. Januar 2023
El Salvador

HBÜ

Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für El Salvador am 20.3.2023 in Kraft treten, im Verhältnis zu Deutschland aber erst mit

24. Mai 2022
Tschechische Republik

EuAdoptÜ

Die Tschechische Republik hat am 16.11.2020 die Erneuerung ihres bei der Ratifikation des Europäischen Übereinkommens vom 24.4.1967 über die Adoption von Kindern angebrachten Vorbehalts zu Art. 7 Abs. 1 betreffend

27. April 2022
El Salvador

Haager Konferenz

Die Satzung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht ist nach ihrem Art. 2 Abs. 3 für El Salvador am 2.3.2022 in Kraft getreten.

29. November 2021
Tschechische Republik

Fakultativprotokoll zur Behindertenkonvention

Das Fakultativprotokoll vom 13.12.2006 (Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses für die Prüfung von Mitteilungen gemäß Art. 1 Prot.) zum UN-Übereinkommen vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist

25. Februar 2016
Mazedonien, Tschechische Republik

Europäisches Übereinkommen über die Adoption von Kindern

Mazedonien hat gegenüber dem Generalsekretär des Europarats die Erneuerung des bei der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde angebrachten und mit Erklärung vom 16.12.2008 erneuerten und veränderten Vorbehalts zu Art. 7 Abs. 1