Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

28. Oktober 2025

KSÜ

Das KSÜ wird nach Art. 61 Abs. 2 lit. a für Argentinien am 1.1.2026 nach Maßgabe eines Vorbehalts nach Art. 60 Abs. 1 zu Art. 55 Abs. 1 lit. a

29. November 2017
Brasilien

Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren tritt für Brasilien am 29.12.2017 in Kraft.
Quelle: BGBl. 2017 II 1384

26. Juli 2017
Brasilien

HÜUnt 2007, HUP

Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen und das Haager Protokoll vom 23.11.2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht werden für

15. Dezember 2015
Brasilien, Marokko

Apostilleübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.12.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird am 14.8.2016 für Brasilien und Marokko in Kraft treten.
Quelle: (Übk. Nr. 12)
Postskriptum vom 26.9.2016

26. August 2015
Argentinien

Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist nach seinem Art. 19 Abs. 2 am 14.7.2015 für Argentinien in Kraft getreten.

23. Februar 2015
Argentinien, Peru

Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit

Das UN-Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit tritt für Argentinien am 11.2.2015 und für Peru am 12.3.2015 in Kraft.
Quelle: BGBl. 2015 II 148; Behörden, Vorbehalte, Erklärungen unter