Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

26. September 2018
Paraguay

KSÜ

Das Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit,dasanzuwendendeRecht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (KSÜ) wird für Paraguay

26. Oktober 2017
Elfenbeinküse, Ecuador, Paraguay, Luxemburg

Übereinkommen über Staatenlosigkeit

Das UN-Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit ist für die Elfenbeinküste am 3.10.2013, für Ecuador am 24.9.2012 und für Paraguay am 6.6.2012 in Kraft getreten; für Luxemburg tritt es

28. Juni 2017
Kirgisistan, Ghana

HAdoptÜ

Das Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Adoption ist für Kirgisistan am 1.11.2016 und für Ghana am 1.1.2017 in Kraft

25. April 2017
Paraguay

Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist am 20.4.2017 für Paraguay in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2017 II 316

27. September 2016
Ghana

HAÜ

Das Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption wird für Ghana am 1.1.2017 in Kraft treten.
Quelle:

23. Februar 2015
Burundi, Paraguay, Deutschland

Übereinkommen über Befreiung von der Legalisation

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation, völkerrechtlich in Kraft für Paraguay am 30.8.2014 und für Burundi am 13.2.2015, hat im Verhältnis dieser Staaten

25. Juli 2014
Gambia, Belgien, Georgien, Paraguay

Übereinkommen über Staatenlosigkeit

Gambia ist im Rahmen einer Zeremonie in Genf am 1.7.2014 dem Übereinkommen vom 28.9.1954 über die Rechtsstellung von Staatenlosen und dem Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit beigetreten.