Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

Produktseite

Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

Übersicht

Verschiedene Rezensionen zum Werk

Hier

Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

26. Oktober 2021
Indonesien

HApostilleÜ

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation ist für Indonesien am 4.2.2022 in nach Maßgabe einer Erklärung in Kraft getreten;

26. Februar 2020
Polen

Gleichgeschlechtliche Elternschaft und ordre public

Anfang Dezember 2019 hat der Oberste Verwaltungsgerichtshof Polens (Naczelny Sąd Administracyjny) entschieden (Urteil II OPS 1/19), dass eine ausländische Geburtsurkunde, die zwei Frauen als Eltern des Kindes ausweist, wegen Verstoßes

30. Oktober 2019
Polen

Gesetz über öffentliche Urkunden

Wesentliche Vorschriften des Gesetzes vom 22.11.2018 über öffentliche Urkunden (Ustawa o dokumentach publicznych, Dz.U. 2019 poz. 53) sind am 12.7.2019 in Kraft getreten.

27. September 2019
Indonesien

Ehefähigkeitsalter für Frauen angehoben

Das indonesische Repräsentantenhaus (Dewan Perwakilan Rakyat) hat einer Änderung des Ehegesetzes von 1974 zugestimmt, mit der das Ehefähigkeitsalter für Frauen von 16 auf 19 Jahre angehoben wird.

26. Februar 2019
Indonesien

Urteil zum Ehefähigkeitsalter

Der indonesische Verfassungsgerichtshof hat in einem Urteil vom 13.12.2018 das in Art. 7 Abs. 1 des Ehegesetzes von 1974 festgelegte Ehefähigkeitsalter von 16 Jahren für Frauen als diskriminierend und verfassungswidrig

28. Oktober 2015
Indonesien/Aceh

Verbot homosexueller Handlungen in Kraft getreten

In der indonesischen Provinz Aceh ist am 23.10.2015 ein 2014 verabschiedetes Gesetz in Kraft getreten, das homosexuelle und lesbische Handlungen mit einer Strafe von 100 öffentlich zu verabreichenden Rattanrutenschlägen bedroht.

27. Juli 2015
Indonesien

Eherechtliche Regelungen verfassungsgemäß

Der indonesische Verfassungsgerichtshof hat am 25.6.2015 entschieden, dass das bestehende Mindesteheschließungsalter für Mädchen (16 Jahre, bei Reduzierungsmöglichkeit aufgrund eines Dispenses) rechtmäßig ist.