Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

28. Juni 2017
Kolumbien

Von Medien gemeldete "Ehe zu dritt" ist keine Ehe

Bei der im Juni von zahlreichen deutschen und internationalen Medien gemeldeten „ersten Ehe zwischen drei [männlichen] Partnern“, die vor einem Notar in Medellín geschlossen worden sei, handelt es sich nicht um eine

30. Mai 2016
Peru

Scheidung trotz Unterhaltsrückstand

Der Oberste Gerichtshof Perus, die Corte Suprema, hat im Mai 2016 entschieden, dass eine Scheidung aufgrund zweijähriger Trennung nach Art. 333 Ziff. 12 des Zivilgesetzbuchs auch dann möglich ist, wenn

30. März 2016
Frankreich, Peru, Italien, Luxemburg

Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren tritt für Frankreich am 7.4.2016 und für Peru am 6.4.2016 in Kraft.

15. Dezember 2015
Kolumbien

Vorschrift zur Adoption verfassungskonform

Das Plenum des kolumbianischen Verfassungsgerichtshofs hat Anfang Dezember mit Sentencia C-071 entschieden, dass Art. 66 Abs 3 des Kinder- und Jugendgesetzbuchs (Ley 1096/2006) verfassungsgemäß ist.

25. November 2015
Kolumbien

Urteil ermöglicht Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare

Der kolumbianische Verfassungsgerichtshof hat mit Urteil vom 4.11.2015 entschieden, dass drei Vorschriften des Kinder- und Jugendgesetzbuchs, die die Adoption durch Paare regeln, die in faktischer Lebensgemeinschaft leben, verfassungskonform so auszulegen

25. Februar 2015
Kolumbien

Gemeinsame Adoption fremder Kinder nicht möglich

Der kolumbianische Verfassungsgerichtshof hat am 18.2.2015 entschieden, dass gleichgeschlechtliche Partner nach der bestehenden Gesetzeslage nur dann ein Kind adoptieren können, wenn der andere Partner dessen biologischer Elternteil ist.

23. Februar 2015
Argentinien, Peru

Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit

Das UN-Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit tritt für Argentinien am 11.2.2015 und für Peru am 12.3.2015 in Kraft.
Quelle: BGBl. 2015 II 148; Behörden, Vorbehalte, Erklärungen unter